BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum

FAQ

Antragsbearbeitung

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen und geben Antworten!

Was muss ich alles einreichen und kann ich meine Belege auch ohne ein ausgefülltes Beihilfeantragsformular einreichen?

Wir dürfen Ihren Beihilfeantrag nur bearbeiten, wenn uns ein von Ihnen ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Antragsformular vorliegt. Dies ist gesetzlich im Beihilferecht vorgeschrieben. Sie erhalten mit jedem Beihilfebescheid ein neues, mit Ihren aktuellen Daten vorausgefülltes Antragsformular. Bitte kontrollieren Sie Ihre persönlichen Daten und ergänzen bzw. korrigieren Sie diese, falls sich Änderungen ergeben haben. Sollten Sie ein zusätzliches Antragsformular benötigen, können Sie dieses gerne bei Ihrer Dienststelle oder bei der BBZ anfordern.

Für die Festsetzung der Beihilfe Beihilfe werden lediglich Belegduplikate (Rechnungsduplikate, gut leserliche Kopien) benötigt. Fügen Sie die Belegkopien dem Antrag in loser Form bei. Heften, klammern oder kleben Sie die Belege bitte nicht an das Antragsformular.

Sie erleichtern uns die Bearbeitung, wenn Sie nur einseitig und jeden Beleg separat kopieren. Bitte verwenden Sie ausschließlich weißes Papier und kein graues Umweltpapier und achten Sie darauf, dass bei einigen Belegen (z B. ärztlichen Verordnungen/Rezepten) auch die Rückseite der Belege kopiert werden muss.

Warum muss ich den Beihilfeantrag immer vollständig ausfüllen?

Alle Angaben im Beihilfeantrag sind für Ihre Beihilfeabrechnung von ausschlaggebender Relevanz. Fehlende oder nicht korrigierte (bzw. nicht korrekte) Angaben können sich nachteilig für Sie auswirken. Ein Beihilfeantrag ist ein offizielles Dokument. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

Wo kann ich ein ausfüllbares Beihilfeantragsformular herunterladen?

Wir bereiten aktuell einen entsprechenden Service vor. Aufgrund der Vielfalt der einzelnen Beihilferechte sind wir bestrebt, die benötigten Formulare für die unterschiedlichen Beihilferechte zu optimieren und ggf. zu vereinheitlichen. Hierfür bitten wir noch um etwas Geduld.

Muss ich Originale oder Belegkopien einreichen?

Bitte reichen Sie immer Belegkopien ein. Da die Bearbeitung ausschließlich anhand der digitalisierten Daten erfolgt, ist aus technischen und organisatorischen Gründen eine Rücksendung der eingereichten Belege nicht mehr möglich.

Warum wurden meine Rezeptbelege nicht zurückgesendet?

Für viele unserer Kunden übernehmen wir auch die Abrechnung der Arzneimittelrabatte nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Nach der Bearbeitung der Beihilfeanträge werden Rezeptbelege, die rabattier fähige Medikamente enthalten, aussortiert und gescannt. Wir reichen die rabattier fähigen Medikamente bei ZESAR ein, um Arzneimittelrabatte für Ihre Dienststelle gegenüber Pharmaunternehmen geltend zu machen. Nachdem der Rabatt gewährt wurde, zahlen wir diesen an Ihre Dienststelle aus. Die Rezeptbelege archivieren wir als Nachweis für Ihre Dienststelle gegenüber den Pharmaunternehmen.

Aus diesem Grund erstellen Sie sich bitte Kopien der Rezepte, bevor sie diese bei uns einreichen.

Darf eine andere Person meinen Beihilfeantrag unterschreiben?

Der Beihilfeantrag muss von Ihnen selbst unterschrieben werden. Ein Beihilfeantrag ist ein offizielles Dokument und Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben. Alternativ gibt es die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht für diese Person. Eine Vorlage für eine schriftliche Vollmacht finden Sie unten.

Darf ich den Antrag per E-Mail versenden?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht zulässig, einen Antrag per E-Mail einzureichen. Gemäß gesetzlichen Regelungen und vertraglicher Vereinbarung mit Ihrer Dienststelle dürfen wir einen Beihilfeantrag nur mit Ihrer Originalunterschrift entgegennehmen und bearbeiten.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet ist?

Der Beihilfebescheid wird in der Regel innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages bei der BBZ erstellt. Wir bemühen uns diese Frist durchgehend einzuhalten und nach Möglichkeit die eingehenden Anträge noch zeitnaher zu bearbeiten.

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