Meine Beihilfe
Sind meine Daten sicher?
Im Sinne einer sparsamen Datenhaltung speichern wir nur die für die Beihilfeabrechnung notwendigen Daten. Die Datenlöschung und die Vernichtung der bei der BBZ archivierten Daten und Dokumente erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Beihilferechts, sofern uns Ihre Dienststelle keine davon abweichenden schriftlichen Vorgaben macht.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir nur den Beihilfe berechtigten Personen selbst Auskunft. Falls Sie Rückfragen zu Anträgen Ihrer beihilfeberechtigten Angehörigen oder Betreuten haben, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht bevor wir Ihnen eine Auskunft erteilen dürfen.
Im Rahmen unserer Dienstleistung für Ihre Dienststelle erbringen wir eine sogenannte „Datenverarbeitung im Auftrag“. Vor diesem Hintergrund führen die Datenschutzbeauftragten aus dem Kreis der größten Kunden der BBZ jährlich vor Ort eine gemeinsame Prüfung unserer Datenschutzmaßnahmen durch.
Für Rückfragen zum Thema Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter, Herr Siegfried Baske, jederzeit zur Verfügung: datenschutz(at)bbz-beihilfe.de.