BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum

Dienststellen

AMNOG

Die BBZ bietet neben der Beihilfenberechnung als zusätzliches Dienstleistungsangebot auch die Abrechnung der Arzneimittelrabatte nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) an. Dabei übernimmt die BBZ für Sie als Beihilfeträger hierbei auch die Aufgabe, die entsprechenden Arzneimittelrabatte gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen geltend zu machen.

Die BBZ erfasst die Medikamente von den mit den Beihilfeanträgen eingereichten Rezepten und reicht sie bei ZESAR ein. Nach Prüfung und Bearbeitung durch ZESAR werden die gewährten Rabatte von BBZ an die Kunden weitergereicht.

Hintergrundinformationen zu AMNOG / ZESAR:

Im Rahmen des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG)“ vom 22.12.2010 ist als Artikel 11 a das „Gesetz über Rabatte für Arzneimittel“ (BGBl. I S. 2262, 2275) beschlossen worden, das am 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Es begründet einen Anspruch auf Gewährung von Abschlägen entsprechend § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3, 3a und 3b SGB V auf die Hersteller-Abgabepreise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV), die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften (Beihilfe) und sonstige Träger von Kosten in Krankheitsfällen, die diese im Rahmen einer Absicherung im Krankheitsfall tragen, durch die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG und nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ausgeschlossen wird (Sonstige Kostenträger), soweit diese die Kosten ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung (Rabatte).

Zur nachträglichen Einziehung der Rabatte wurde gemäß § 2 des Gesetzes eine gemeinsame zentrale Stelle „ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH“ gebildet. Arzneimittelrabatte können bei den Arzneimittelherstellern ausschließlich über ZESAR geltend gemacht werden. Diese zieht für alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Beihilfestellen und sonstige Kostenträger die Rabatte von den Pharmaherstellern ein und leitet sie an die Rabattberechtigten weiter.

 

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