FAQ
Ehepartner/Lebenspartner
Aufwendungen für den Ehegatten oder Lebenspartner sind beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Die Höhe dieses Betrags ist abhängig vom Beihilferecht, dies kann dem jeweiligen Beihilfeantrag entnommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass in manchen Beihilferechten die Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises (Einkommensteuerbescheids) verpflichtend ist. In diesen Fällen erhalten Sie mit Ihrer Abrechnung einen Hinweis zur Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises.
Um Aufwendungen für Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner berücksichtigen zu können, benötigen wir eine beglaubigte Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft.