BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum

FAQ

Kur, Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung und Psychotherapie

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen und geben Antworten!

Wie beantrage ich Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren?

Eine Kur/Rehabilitation muss vor Beginn durch die Beihilfestelle anerkannt werden. Wird die vorherige Anerkennung nicht eingeholt, kann keine Beihilfe zu Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Beförderungskosten gewährt werden. Zur Prüfung der Kostenübernahme benötigen wir einen formlosen Antrag und eine ärztliche Bescheinigung bezüglich der medizinischen Notwendigkeit.

Ist bereits bekannt, welche Einrichtung in Anspruch genommen werden soll, geben Sie bitte Ort und Namen dieser Einrichtung an und legen Sie uns – sofern vorhanden - einen Hausprospekt mit Preisliste vor. Die Beihilfestelle wird die Notwendigkeit des Aufenthaltes durch den zuständigen Amtsarzt prüfen lassen, der ggf. einen Untersuchungstermin festsetzt.

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme/Kur wird nicht anerkannt, wenn im laufenden oder in den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine beihilferechtlich anerkannte stationäre Rehabilitationsmaßnahme oder Heilkur durchgeführt wurde. Von der Einhaltung dieser Frist wird nur abgesehen, wenn nach dem amtsärztlichen Gutachten zwingende medizinische Gründe vorliegen. Die Anerkennung wird für eine Behandlungsdauer von drei Wochen ausgesprochen, und kann während des Aufenthaltes – sofern zwingende medizinische Gründe vorliegen – aufgrund eines Notwendigkeitsattestes des Arztes der Einrichtung verlängert werden. Der Aufenthalt muss spätestens sechs Monate nach Bescheid der Erteilung der Zusage angetreten werden.

Ist eine Anschlussheilbehandlung oder Suchtbehandlung vorgenehmigungspflichtig?

Diese Arten von Rehabilitationsmaßnahmen in dafür anerkannten, spezialisierten Einrichtungen sind nicht vorgenehmigungspflichtig. Eine Anschlussheilbehandlung gilt nur als solche, wenn sie unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt bzw. im zeitlichen Zusammenhang mit ihm steht.

Wie beantrage ich eine ambulante Psychotherapie?

Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder der Kassenzulassung bis zu 5 probatorische Sitzungen ohne Zusage. Wenn Sie eine Therapie durchführen möchten, können Sie die Formblätter telefonisch bei uns beantragen.

Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht   an den Gutachter. In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht (Konsiliarbericht) eines Mediziners bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden.

Dieser Bericht ist anonymisiert, d. h. mit einer Codenummer versehen. Diese Codenummer wird von uns vergeben. Der Gutachter kann also keine Verbindung zwischen dem Namen des Patienten sowie der inhaltlichen Diagnose herstellen. Dieser Bericht wird dann vom Gutachter geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen.

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