Dienststellen
Wie erfolgt der Übergang der Beihilfebearbeitung auf die BBZ?
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Beihilfebearbeitung durch die BBZ werden die ersten eingehenden Anträge von der Dienststelle bzw. dem bisherigen Dienstleister mit den notwendigen Informationen (Stammdaten, vorhergehende/laufende Behandlungen, Versicherungsnachweise etc.) ergänzt und zusammen mit dem Antrag des Beihilfeberechtigten an die BBZ gesendet. Mit dem Bescheid zu diesem Antrag erhält der Beihilfeberechtigte ein vorausgefülltes Antragsformular für seinen nächsten Antrag. Ab diesem Zeitpunkt sendet der Beihilfeberechtigte seine Anträge direkt zur BBZ.
Wenn Sie die Beihilfebearbeitung im eigenen Haus aufgeben oder nur teilweise verlagern möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Auslagerung der Beihilfeabrechnung sozial verträglich zu gestalten, ohne von Anfang an auf eine hohe Qualität und Transparenz in der Beihilfebearbeitung zu verzichten.
Durch die Kombination von Beihilfesoftware und Beihilfeabrechnung können sowohl Ihre Beihilfesachbearbeiter als auch die Sachbearbeiter der BBZ auf einem gemeinsamen Mandanten unserer Beihilfeabrechnungssoftware arbeiten. Sie können somit einen geordneten Übergang der Beihilfeabrechnung im eigenen Haus hin zur BBZ als Dienstleister über einen selbst zu bestimmenden Zeitraum gewährleisten.
Vor allem im Rahmen der Gestaltung eines möglichst reibungslosen Übergangs der Beihilfebearbeitung im eigenen Haus auf die BBZ als Dienstleister für Beihilfeabrechnung hat sich der Einsatz von Bebis.net bewährt.