Meine Beihilfe
Was ist Beihilfe?
Die Beihilfe ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, sie ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und im Grundgesetz Artikel 33 Absatz 5 verankert. Sie wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt.
Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hat jedes Bundesland eigene Beihilfeverordnungen (Rechtsverordnungen) und Verwaltungsvorschriften, die sich z.T. erheblich unterscheiden.
Die BBZ kann als einziger Anbieter das komplette Spektrum der unterschiedlichen Beihilferechte bearbeiten und auf spezielle öffentliche rechtliche und kirchliche Dienst- oder Tarifvereinbarungen eingehen.