BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum

Was ist neu?

Was ist neu?

Wichtige Information an BBZ-Kunden zur geänderten Verfahrensweise und zum neuen Beihilfeantragsformular:

Im Zuge der Weiterentwicklung der BBZ GmbH wird die Belegverarbeitung künftig digital erfolgen.

Aus diesem Grunde wurde das bisherige Beihilfeantragsformular an die vorgeschriebenen Anforderungen der Digitalisierung angepasst und rechtskonform überarbeitet.

Beim Einreichen der Beihilfeanträge muss künftig ein neues Beihilfeantragsformular verwendet werden.

Das überarbeitete Antragsformular erhalten Sie seit dem 15.04.2019 bei Ihrer Dienststelle. Darauf sind Dienstellennummer, Dienststellenname und Beihilferecht vermerkt. Alternativ können Sie das neue Formular auch bei BBZ direkt erhalten.

Im Zuge der Beihilfefestsetzung erhalten Sie als Beihilfeberechtigte/r seit dem 15.04.2019 zusammen mit der erstellten Abrechnung ein aktuelles vorausgefülltes Antragsformular, ergänzt um einen für Sie personalisierten QR-Code.

Ab 01.04.2020 kann eine Bearbeitung eines eingegangenen Antrages nur noch erfolgen, wenn das neue Antragsformular, vollständig ausgefüllt und durch die Beihilfeberechtigten eigenständig unterschrieben vorgelegt wird.

Bitte beachten Sie, dass alte Antragsformulare grundsätzlich nicht scanfähig sind und daher keine Verwendung mehr finden können, so dass sie unbearbeitet zurückgesendet werden müssen.

Ebenfalls zu beachten ist, dass Antragsformulare ohne Belege, sowie Belege ohne Antragsformulare ebenfalls nicht berücksichtigt werden können und unbearbeitet an Sie als Beihilfeberechtigten zurückgeschickt werden müssen. Auch können nachträglich zu einem bereits vorliegenden Antrag eingereichte Einzelbelege nicht bearbeitet werden.

Bitte berücksichtigen Sie diese geänderte Verfahrensweise und das neue Antragsformular.

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