BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum

FAQ

Zahnärztliche Behandlungen

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen und geben Antworten!

Übernimmt meine Beihilfe die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen sind nur beihilfefähig, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zur Überprüfung der Kostenübernahme benötigen wir vor Behandlungsbeginn einen kieferorthopädischen Behandlungsplan, der neben der ausführlichen Therapieplanung auch eine Kostenaufstellung über die geplanten Leistungen und Material- und Laborkosten enthält.

Muss ich bei einem Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan einreichen?

Bei einem klassischen Zahnersatz mit Kronen, Brücken oder Prothesen ist ein Heil- und Kostenplan nicht zwingend vorzulegen.

Was muss ich bei Implantaten beachten?

Aufwendungen für Implantate sind nur unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Wir benötigen zur Prüfung vor dem Beginn der Behandlung einen Heil- & Kostenplan Ihres Zahnarztes.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein vorheriges Gutachterverfahren und somit die vorherige Bewilligung der Maßnahme nur für das Landesrecht Nordrhein-Westfalen (und damit auch für die Evangelischen Kirche im Rheinland) zwingend ist. Falls Sie nach diesem NRW-Beihilferecht Ihre Beihilfe erhalten und sich für eine Implantat-Versorgung entscheiden, reichen Sie uns bitte mit dem Heil- und Kostenplan eine Einverständniserklärung ein, damit wir Ihre Unterlagen einem Gutachter zur Genehmigung vorlegen können.

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